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Indikation für eine Psychotherapie
Etwa ein Viertel der Bevölkerung, das heißt circa 20 Millionen Menschen in Deutschland, leiden nach wiederholten epidemiologischen Untersuchungen gemäß der Kriterien von ICD-10 und DSM-IV unter psychischen Störungen. Diese können ohne Ausnahme sinnvoll und evidenzbasiert psychotherapeutisch behandelt werden, seien es
- Affektive Störungen (z.B. Depressionen, bipolare Störungen)
- Ängste (z.B. Panikattacken, Ängste im Umgang mit anderen Menschen, Phobien, starke Sorgen)
- Schlafstörungen
- Zwänge (z.B. Kontrollzwänge, Ordnungszwänge, gedankliche Zwänge)
- Essstörungen (z.B. Bulimie, Magersucht)
- Psychosomatische Beschwerden (körperliche Beschwerden, die organisch nicht vollständig erklärbar sind)
- Schmerzstörungen
- Suchterkrankungen (z.B. Alkohol, Medikamente, Internetsucht, Kaufsucht, Pathologisches Spielen)
- Posttraumatische Belastungsstörungen
(starke psychische Belastungen in Folge einschneidender Erlebnisse) - Persönlichkeitsstörungen
- Sexuelle Funktionsstörungen
- Hyperkinetische Störungen (ADHS)
- Akute Krisensituationen im privaten und beruflichen Bereich (Burn-out)
Schließlich sind alle wiederholt in ihrem Leben mit schwerwiegenden Belastungen und persönlichen Kristen konfrontiert, wie zum Beispiel Autounfällen, Ehescheidungen, Todesfällen, Pensionierung, negativen Migrationserfahrungen, hohen Arbeitsbelastungen. Arbeitslosigkeit u.v.w.. Auch hierfür gibt es gut begründete Einsatzmöglichkeiten von Psychotherapie.
Kostenübernahme
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen und der meisten privaten Krankenversicherungen. Sofern eine krankheitswertige Symptomatik vorliegt, übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie. Zu Beginn können bis zu fünf probatorische Sitzungen durchgeführt werden, in denen geklärt wird, ob eine Behandlung indiziert ist.
Prinzipiell erfolgt die Kostenerstattung nur für sogenannte Richtlinienverfahren:
In der Psychotherapie werden psychische Erkrankungen mit wissenschaftlich überprüften Behandlungsverfahren behandelt. Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei dürfen nur psychotherapeutische Verfahren angewendet werden, die vom „Gemeinsamen Bundesausschuss“ als wirksam anerkannt sind (siehe „Gemeinsamer Bundesausschuss“), die sogenannten Richtlinienpsychotherapie.
Dazu gehören derzeit, in der Reihenfolge, in der sie in der Praxis am häufigsten eingesetzt werden:
- die Verhaltenstherapie,
- die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
- die Analytische Psychotherapie,
- die Systemische Therapie bei Erwachsenen und
- die Neuropsychologische Therapie bei Gehirnverletzungen.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie prüfen, was in Ihrem Vertrag steht. Auch die privaten Krankenversicherungen erstatten meist nur die Kosten für Behandlungen mit psychotherapeutischen Verfahren, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannt sind. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.
Bitte erkundigen Sie sich vor Therapieaufnahme nach den für Sie geltenden Bedingungen. Falls Sie mich zunächst kennenlernen und sich bezüglich einer Therapieaufnahme ausführlicher beraten lassen möchten, können wir gerne einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
Beihilfe für Beamte:
Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch Psychotherapeuten. Im Allgemeinen zahlt die Beihilfe etwa 50 Prozent der Kosten. Dafür müssen die Versicherten einen Antrag stellen. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren der Beihilfe lehnt sich im Wesentlichen an die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung an.
Tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst, werden Sie meist wie eine Privatversicherte* behandelt. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung sollten Sie vor Beginn der Behandlung klare, möglichst schriftliche Absprachen treffen.
Bundes-Polizisten und Soldaten bei der Bundeswehr:
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesverteidigungsministerium jeweils einen besonderen Vertrag abgeschlossen. Danach können sich Bundes-Polizisten und Soldaten grundsätzlich auch in Privatpraxen behandeln lassen.
Das Sozialamt:
Sind Sie nicht krankenversichert und befinden sich in einer finanziellen Notlage, können Sie die Finanzierung einer Psychotherapie auch beim Sozialamt beantragen.
Verfahren der Richtlinienpsychotherapie
In meiner Praxis biete ich Verhaltenstherapie und Systemische Therapie in unterschiedlichen Formaten (Einzelne, Paare, Gruppen…) und mit ihren vielfältigen Methoden angepasst an die individuellen Anliegen meiner Kunden an.
Für eine professionelle Behandlungsempfehlung bezüglich Ihrer individuellen Problematik vereinbaren Sie bitte einen Sprechstundentermin in meiner Praxis.

Dipl.-Psych.
Vanessa Krönung
Psychologische Psychotherapeutin
Systemische Therapeutin
Systemischer Coach